Einleitung: Schenkungen in der Schweiz
Schenkungsarten
Das Schenkungsrecht kennt 2 Schenkungsarten:
Formzwang bei Schenkungen
Der Formzwang für Schenkungen gliedert sich wie folgt:
- Handschenkung / Realschenkung
- Übergabe der Sache (OR 242)
- Schenkungsversprechen
- Einfache Schriftlichkeit
- Öffentliche Beurkundung für Grundstücks-Schenkungen
Schenkungselemente
Das Schenkungsrecht wird geprägt durch folgende essentiellen Elemente:
- (lebzeitige) Zuwendung
- Unentgeltlichkeit
Schwierige Abgrenzung gegenüber anderen unentgeltlichen Geschäften
Die Abgrenzung der Schenkung von andern Unentgeltlichkeitsgeschäften ist manchmal nicht einfach.
Die verschiedenen Schenkungsarten und die unterschiedlichen Formvorschriften sind in den gesetzlichen Bestimmungen zur Schenkung (OR 239 ff.) nicht sehr systematisch und für Laien wenig verständlich legiferiert.
» Andere Unentgeltlichkeitsgeschäfte
Musterverträge für Schenkungen







