Rechtsnatur und Schenkungs-Grundtypen
Rechtsnatur
Schenkung = zweitseitiger Vertrag
Schenkungs-Grundtypen
Im Schenkungsrecht werden folgende zwei Schenkungs-Grundtypen unterschieden:
Der Handschenkung ist kein Verpflichtungsgeschäft vorgeschaltet; es handelt sich um einen sog. Realvertrag.