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Rechtsnatur und Schenkungs-Grundtypen

Rechtsnatur

Schenkung   =   zweitseitiger Vertrag

Schenkungs-Grundtypen

Im Schenkungsrecht werden folgende zwei Schenkungs-Grundtypen unterschieden:

Der Handschenkung ist kein Verpflichtungsgeschäft vorgeschaltet; es handelt sich um einen sog. Realvertrag.

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