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Schenkungsvertrag / Schenkungsversprechen

Ein Schenkungsversprechung ist immer nur ein Verpflichtungsgeschäft:

» Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft

Formzwang

Schenkungsversprechen unterliegen gestützt auf OR 243 Abs. 1 der Schriftform; dabei genügt die sog. einfache Schriftlichkeit.

Die Einzelheiten zum Formzwang finden Sie unter Form » Formbedürftige Schenkungsversprechen

Materielle Aspekte

Für das Zustandekommen der Schenkungsvertrages (Schenkungsversprechen) ist der gegenseitige und übereinstimmende Parteiwille in allen objektiv und subjektiv wesentlichen Punkten notwendig:

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