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Spekulationsabsicherung

Abtretungsobjekte werden aus Gründen der Fortführung des Familienbesitzes bzw. der Objekt-Nutzung in den Jugendjahren der Enkel an einen bestimmten Nachkommen übertragen.

Veräusserer können durch folgende Instrumente eine nicht beabsichtigte Objektverwendung absichern:

  • Vorkaufsrecht zG der anderen Nachkommen
  • Gewinnanspruchsrecht zG des Veräusserers
  • Gewinnanteilsrecht zG der anderen Nachkommen

Schenkung oder Erbvorbezug / Weitere Möglichkeiten

Bei Schenkung, gemischter Schenkung und Erbvorbezug sind noch möglich

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