Folgende Lebenssituationen können Reflexe auf frühere Schenkungen haben:
- Längere Lebenserwartung
- Höhere Pflegekosten im Alter
- Abgestufte Tarife von Alters- und Pflegeheimen
- Null-Prozent-Zinsen und ausbleibende Kapitalanlageerträge
Folgen davon sind:
- Nichtanerkennung (übermässiger) Schenkungen durch Sozialversicherungen (zB ELG 3c Abs. 1 lit. g)
- Sozialleistungen der Gemeinden, mit Regress auf Verwandte und Beschenkte
- Rückerstattung der Sozialhilfe durch die späteren Erben an die Gemeinde.