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Schenkungen / Spenden

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Vertragsschluss

Rechtsgebiet:
Schenkungen / Spenden
Stichworte:
Schenkungen, Spenden
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Schenkungsvertrag kommt trotz fehlender Gegenleistung des Beschenkten nur durch gegenseitige übereinstimmende Willenserklärung zustande; er ist aber kein synallagmatischer Vertrag.

Für den Vertragsschluss wird vorausgesetzt:

  • Formgültige Schenkungsofferte des Schenkenden
  • Offerten-Kenntnis und Annahmewille des Beschenkten, auch stillschweigend
  • Konsens

Besondere Parteistellungen

  • Entmündigung des Schenkers wegen Verschwendung
    • Anfechtungsmöglichkeit der Vormundschaftsbehörde (OR 240 Abs. 3)
  • Schenkungsverbot bei Mündelvermögen (OR 408 / OR 240 Abs. 2)
  • Reduzierte Handlungsfähigkeit beim Beschenkten (vgl. OR 241 Abs. 1)

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